Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Hundekindergarten verpflichtet sich das ihm anvertraute Tier sorgfältig, verantwortungsbewusst, art- und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
- Der Besitzer kann den Hundekindergarten vorab besichtigen.
- Der Hundekindergarten ist durch eine Betriebshaftpflicht versichert.
- Der Hundekindergarten wird vom hiesigen Veterinäramt nach den dafür vorgesehenen Gesetzen überprüft und kontrolliert.
- Der Hundekindergarten ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Tieres zu klären. Er verlässt sich auf die Angaben des Kunden.
- Läufige und gerade erst läufig gewesene Hündinnen können aufgrund der Rudelhaltung nicht aufgenommen werden. Die Hündin hört nicht sofort nach der Standhitze auf für Rüden gut zu riechen und provoziert dadurch Kämpfe zwischen Rüden.
- Der Besitzer versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und geimpft ist. Der Impfausweis ist vorzulegen. Bei Nichtbeachtung und dadurch bedingter Ansteckung anderer Hunde, haftet der Besitzer für alle Schäden und Behandlungskosten der anderen Hunde.
- Der Besitzer versichert, dass der Hund haftpflichtversichert ist. Ein Nachweis ist vorzulegen.
- Der Besitzer versichert, dass alle Informationen sein Tier betreffend vollständig und wahrheitsgetreu sind. Vorkommnisse die das Verhalten des Tieres ändern könnten, sind unaufgefordert vor der nächsten Betreuung mitzuteilen. (Beispielsweise durch Beißereien oder andere traumatische Erlebnisse)
- Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden in vollem Umfang sofern diese nicht von der Haftpflicht übernommen werden.
- Bei Inanspruchnahme des Hol- und Bringedienstes erklärt sich der Besitzer mit dem Transport des Tieres im Fahrzeug des Hundekindergartens einverstanden.
- Der Hundekindergarten behält sich vor, die Betreuung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Sollte ein Hund während der Betreuungszeit zu aggressiven Verhalten wechseln, behält sich Der Hundekindergarten vor, ihm zum Schutz anderer Hunde einen Maulkorb anzulegen.
Wenn bei Pensionshunden aufgrund des Verhaltens oder einer auftretenden Läufigkeit eine weitere Betreuung in der Gruppe nicht möglich ist und wenn platzbedingt keine Möglichkeit zur separaten Haltung besteht, wird der Hundekindergarten den Besitzer oder die Notfallkontaktperson informieren. Sollte keine andere Lösung gefunden werden, ist der Hundekindergarten ermächtigt den Hund auf Kosten des Besitzers anderweitig unterzubringen (Tierpension mit Einzelhaltung, Tierheim mit Pensionsangebot). - Der Besitzer erlaubt dem Hundekindergarten ausdrücklich einen Tierarzt aufzusuchen, wenn Der Hundekindergarten dies für notwendig erachtet. (Wenn möglich nach telefonischer Absprache) Alle Kosten dafür werden vom Besitzer getragen.
- Der Hundekindergarten übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Tieres.
- Das Außengelände ist komplett eingezäunt. Sollte der Hund sich eigenständig befreien oder während des Bring- und Abholvorgangs entlaufen, übernimmt der Hundekindergarten keine Haftung. Der Hund ist zwischen Schleuse und Auto an der Leine zu führen.
- Der Hundekindergarten haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände. (Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen, ...)
- Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter Tierhalter und übernimmt somit die Verantwortung für das Tier (§833, BGB). Die Haftung des Hundekindergartens wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Für den Fall, dass ein Tier 3 Tage nach dem vereinbarten Endtermin ohne Rücksprache nicht abgeholt wurde, behält sich Der Hundekindergarten vor dieses ins Tierheim zu geben oder selbst weiter zu vermitteln und Strafanzeige gegen den Besitzer zu erstatten. Anfallende Kosten trägt der Besitzer.
- Bei einer verbindlichen Reservierung werden 50% des Gesamtpreises sofort bei Reservierung fällig. Bei Stornierung oder Nichterscheinen egal aus welchen Gründen, wird die Anzahlung einbehalten. Grund dafür ist, das nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen und somit ein Verdienstausfall entsteht. Der Hundekindergarten verpflichtet sich das Tier im reservierten Zeitraum zu betreuen, sofern sich zwischenzeitlich die Aufnahmevoraussetzungen nicht geändert haben (z.B. Hund hat zu aggressivem Verhalten gewechselt, Hat eine ansteckende Erkrankung, Hündin ist oder war gerade läufig, kein aktueller Impfschutz mehr...) Auch in diesen Fällen wird die Anzahlung einbehalten, da der Hundekindergarten dafür nicht verantwortlich ist.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
- Die persönlichen Vertragsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
- Die Homepage des Hundekindergartens enthält einige Fotorubriken. Der Besitzer gestattet dem Hundekindergarten die Verwendung von Fotos seines Hundes auf der Homepage
- Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Besitzer, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
- Der Gerichtsstand ist Görlitz
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